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QV Allgemeinbildender Unterricht (ABU)
Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) besteht aus folgenden drei Teilbereichen:
- Vertiefungsarbeit
- Schlussprüfung
- Durchschnitt aller Zeugnisnoten der Fachbereiche Sprache und Kommunikation (SuK) sowie Gesellschaft (Ges)
Zum Bestehen des Qualifikationsverfahrens ABU muss der Noten-Durchschnitt dieser drei Teilbereiche mindestens 4.0 betragen.
Vertiefungsarbeit (VA)
Die Vertiefungsarbeit wird jeweils im zweitletzten Semester zu einem vorgegebenen Oberthema geschrieben. Der Umfang, die Termine und die genauen Beurteilungskriterien werden vorgängig schriftlich bekanntgegeben. Dieser Leitfaden liegt während der Dauer der VA auf dem Intranet.
Die Note der VA setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- Dokumention (Produkt)
- Journal
- Präsentation
Nach Abschluss des schriftlichen Teils der VA folgen eine mündliche
Schlussprüfung (SP)
An der Schlussprüfung werden ausgewählte Themen aus den Fachbereichen Sprache und Kommunikation (SuK) sowie Gesellschaft (Ges) geprüft. Beide Fachbereiche fliessen in eine gemeinsame Note ein.
Weitere Informationen und detaillierte Leitfäden finden Sie auf der offiziellen Webseite des Kantons Zürich.
Downloads
Kanton ZH Mindestvorschriften Allgemeinbildung (MiSAB) 2014
13.04 KB
BBT Rahmenlehrplan SBFI Allgemeinbildung 2003
78.24 KB
Kanton ZH Vollzugsreglement Allgemeinbildung Kanton 2008
26.07 KB
SBFI Verordnung über Mindestvorschriften Allgemeinbildung 2014
112.35 KB
Kanton ZH Vollzugsreglement Allgemeinbildung Kanton 2008
26.07 KB