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Unsere Mediothek in Horgen leiht nicht nur Bücher aus! Nutzen Sie die ruhigen Arbeitsplätze und profitieren Sie für Ihre Projektarbeiten.
Der Bestand umfasst ca. 5200 Medien:
- Romane – auch englische und französische
- Sachbücher zu allen Wissensgebieten
- Comics, Mangas
- DVD-Videos (Spielfilme, Sachfilme, Literaturverfilmungen)
- Zeitschriften und Tageszeitungen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.30-16.00 Uhr


Britt
Diggelmann
Verhalten am BZZ
Das Lernklima bestimmt den Lernerfolg. Der regelmässige Besuch des Unterrichts und das Einhalten unserer Hausordnung sind eine Voraussetzung dafür.

Förderkurse
Förderkurse bieten den Lernenden eine Ergänzung zum Pflichtunterricht, dienen zur Vertiefung von bereits erworbenem Wissen oder ermöglichen die Vorbereitung auf den Erwerb internationaler Zertifikate.
Das Angebot der Förderkurse liegt ausserhalb des offiziellen Stundenplans und kann auch an einem schulfreien Tag stattfinden. Es gelten die gleichen Absenzenregeln wie in der Ausbildung. Die Teilnahme an einem Förderkurs muss vom Lehrbetrieb bewilligt werden.

Lernfoyer
Das Lernfoyer ist eine Plattform für individuelles und gemeinschaftliches Lernen. Lernende können mit Lehrpersonen in ihrem eigenen Tempo arbeiten, gezielt Stärken ausbauen sowie eigene Lernstrategien entwickeln, um ihre Ziele effektiv zu erreichen. Damit heben Lernende ihr Schulwissen auf ein neues Level.
Das Lernfoyer eignet sich, wenn Sie Unterstützung benötigen, aber auch wenn Sie an einem ruhigen Ort konzentriert arbeiten möchten.
Die Anmeldung für das Lernfoyer findet in der Regel zu Semesterbeginn statt.
Der Besuch einer Schnupperlektion ist nach Absprache mit der Leitung Lernfoyer, Nicole Riedweg, möglich. Es gelten die gleichen Disziplinar- und Absenzenregeln wie in der Ausbildung.

Beratung und Förderung
Unser Ziel ist es, dass die Lernenden auf ihr berufliches und gesellschaftliches Leben vorbereitet sind und das Qualifikationsverfahren als Abschluss der Berufslehre bestehen. Dabei gibt es auch Situationen oder Phasen, in denen der Unterricht nicht genügt, um dieses Ziel erfolgreich zu erreichen.
Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung?
Dann nutzen Sie unsere vielfältigen Unterstützungsangebote.

Nachteilsausgleich
Pädagogische Haltung Bildungszentrum Zürichsee
Das Bildungszentrum Zürichsee (BZZ) lebt folgende pädagogische Haltung.
- Lernziele werden in der Regel 2 Wochen vor der Prüfung transparent kommuniziert.
- Beurteilungskriterien werden kommuniziert, z. B. bei schriftlichen Arbeiten, Vorträgen, etc.
- Aufgabenstellungen werden klar formuliert
- Während der Prüfung wird auf ein ruhiges und konzentriertes Arbeitsklima geachtet.
- Bei Bedarf können Hilfsmittel eingesetzt werden zur Förderung der Konzentration, z. B. Kopfhörer/Pamir
Was sind Nachteilsausgleichmassnahmen?Nachteilsausgleichsmassnahmen sind verhältnismässig, so dass der Umsetzungsaufwand und der Nutzen für die Lernenden ausgeglichen sind. D.h. bewilligt werden formale Anpassungen, welche die Aussagekraft der Leistungsbeurteilung nicht beeinträchtigen.
Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
Lernende mit Beeinträchtigungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten diagnostiziert durch anerkannte Fachstellen können Massnahmen beantragen, die diesen Nachteil ausgleichen. Das Gutachten darf nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Was beinhaltet ein Nachteilsausgleich normalerweise?
Erleichterungen während der Prüfungen, die es erlauben zu zeigen, dass die Lernziele erreicht wurden:
- z.B. mehr Zeit, technische Hilfsmittel, wie beispielsweise ein Taschenrechner oder ein Vorlesestift,
- Sondersettings, sofern sie diese am Berufsbildungszentrum Zürichsee umsetzbar sind, z. B. Präsentationen per Video oder vor Lehrperson
Welche Massnahmen werde nicht durch ein Nachteilsausgleich bewilligt?
- Mangelnde Sprachkenntnisse können nicht als Grund anerkannt werden.
- Die Lernziele oder Anforderungen können nicht angepasst werden.
Wo und wie kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden?
Das Gesuch um Nachteilsausgleich im Berufsschul- und Berufsmaturitätsunterricht muss der Schule gestellt werden, sobald der Nachteil erkannt wird. Das Gesuch um Nachteilsausgleichs im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung muss dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt bis spätestens Ende Oktober für das Qualifikationsverfahren vom kommenden Jahr gestellt werden.
Hier finden Sie die Richtlinien, weitere Informationen sowie die benötigen Formulare:

