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Mediothek

Mediothek

Unsere Mediothek in Horgen leiht nicht nur Bücher aus! Nutzen Sie die ruhigen Arbeitsplätze und profitieren Sie für Ihre Projektarbeiten.

Der Bestand umfasst ca. 5200 Medien:

  • Romane – auch englische und französische
  • Sachbücher zu allen Wissensgebieten
  • Comics, Mangas
  • DVD-Videos  (Spielfilme,  Sachfilme, Literaturverfilmungen)
  • Zeitschriften und Tageszeitungen

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00-15.00 Uhr

Britt
Diggelmann

Ansprechperson Mediothek

+41 44 727 46 01 Kontaktformular
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Verhalten am BZZ

Verhalten am BZZ

Das Lernklima bestimmt den Lernerfolg. Der regelmässige Besuch des Unterrichts und das Einhalten unserer Hausordnung sind eine Voraussetzung dafür.

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Förderkurse

Förderkurse

Förderkurse bieten den Lernenden eine Ergänzung zum Pflichtunterricht, dienen zur Vertiefung von bereits erworbenem Wissen oder ermöglichen die Vorbereitung auf den Erwerb internationaler Zertifikate.

Das Angebot der Förderkurse liegt ausserhalb des offiziellen Stundenplans und kann auch an einem schulfreien Tag stattfinden. Es gelten die gleichen Absenzenregeln wie in der Ausbildung. Die Teilnahme an einem Förderkurs muss vom Lehrbetrieb bewilligt werden.

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Lernfoyer

Lernfoyer

Das Lernfoyer ist eine Plattform für individuelles und gemeinschaftliches Lernen. Lernende können mit Lehrpersonen in ihrem eigenen Tempo arbeiten, gezielt Stärken ausbauen sowie eigene Lernstrategien entwickeln, um ihre Ziele effektiv zu erreichen. Damit heben Lernende ihr Schulwissen auf ein neues Level.

Das Lernfoyer eignet sich, wenn Sie Unterstützung benötigen, aber auch wenn Sie an einem ruhigen Ort konzentriert arbeiten möchten.

Die Anmeldung für das Lernfoyer findet in der Regel zu Semesterbeginn statt.
Der Besuch einer Schnupperlektion ist nach Absprache mit der Leitung Lernfoyer, Nicole Riedweg, möglich. Es gelten die gleichen Disziplinar- und Absenzenregeln wie in der Ausbildung.

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Beratung und Förderung

Beratung und Förderung

Unser Ziel ist es, dass die Lernenden auf ihr berufliches und gesellschaftliches Leben vorbereitet sind und das Qualifikationsverfahren als Abschluss der Berufslehre bestehen. Dabei gibt es auch Situationen oder Phasen, in denen der Unterricht nicht genügt, um dieses Ziel erfolgreich zu erreichen.

Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung?
Dann nutzen Sie unsere vielfältigen Unterstützungsangebote.

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Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten können Massnahmen beantragen, die diesen Nachteil ausgleichen.
Es können nur formale Nachteilsausgleiche gewährt werden. Das sind zum Beispiel Zeitzugaben an Prüfungen oder längere Pausen. Eine Befreiung von Lernzielen kann, anders als in der Volksschule, nicht gewährt werden.

Das Gesuch um Nachteilsausgleich im Berufsschul- und Berufsmaturitätsunterricht muss der Schule gestellt werden, sobald der Nachteil erkannt wird. Das Gesuch um Nachteilsausgleichs im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung muss dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt bis spätestens Ende Oktober für das Qualifikationsverfahren vom kommenden Jahr gestellt werden.

Die Richtlinie Nachteilsausgleich und die Gesuche um Nachteilsausgleich finden sie unter dem Link des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich (MBA). Bei Fragen melden Sie sich bei der Ansprechperson Nachteilsausgleich.

Christina
Frei Jenni

Ansprechperson Nachteilsausgleich für Kaufleute, Mediamatik und Informatik

+41 44 727 46 00 Kontaktformular
Sandra
Boner

Ansprechperson Nachteilsausgleich für Fachperson Betreuung Kinder

+41 44 727 46 00 Kontaktformular
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